Umsatzgrenze für die Istversteuerung angehoben

Ende 2019 wurde die Anhebung der Umsatzgrenze für die Beantragung der Inanspruchnahme der sog. Istversteuerung beschlossen (Besteuerung nach vereinnahmtem Entgelt) bei der Umsatzsteuer zum 1.1.2020. Sie steigt von 500.000 € auf 600.000 €. Damit wird ein Gleichlauf zur Umsatzgrenze der originären Buchführungspflicht der Abgabenordnung (AO) hergestellt.

Hinweis: Von der Neuregelung profitieren Unternehmen mit Umsätzen zwischen 500.001 € und 600.000 €, die bislang aufgrund der umsatzsteuerlichen Verpflichtung zur Sollbesteuerung – also nach vereinbartem Entgelt – erhöhte Aufzeichnungspflichten befolgen mussten, obwohl sie nach den Regelungen der AO eigentlich nicht zur Buchführung verpflichtet gewesen wären.

  • email hidden; JavaScript is required

ChIJJ-GNqwDYnUcROFfDd-xUU2M
Wir setzen Cookies auf dieser Website ein, um Zugriffe darauf zu analysieren und Ihre Nutzererfahrung zu optimieren. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.