Infos
Downloads & Infos
Downloads, Links & Infos Zur Erleichterung Ihres Unternehmensalltages finden Sie anbei hilfreiche Dokumente und interessante weiterführende Links. Beispielsweise Personalfragebögen zur Anmeldung von neuen Mitarbeitern
Dokumente für Arbeitgeber
Personalfragebogen
Personalfragebogen
Microsoft Word-Dokument [27.8 KB]
Personalfragebogen Auszubildende
Personalfragebogen Auszubildende
Microsoft Word-Dokument [32.0 KB]
Personalfragebogen Sofortmeldung
Personalfragebogen Sofortmeldung
Microsoft Word-Dokument [25.7 KB]
Personalfragebogen Minijob
Personalfragebogen Minijob
Microsoft Word-Dokument [31.8 KB]
Stundenaufzeichnung wg Mindestlohndokumentation
Stundenaufzeichnung wg Mindestlohndokumentation
Microsoft Excel-Dokument [35.6 KB]
Befreiungsantrag für die Rentenversicherungspflicht bei Minijob
Befreiungsantrag für die Rentenversicherungspflicht bei Minijob
PDF-Dokument [268.5 KB]
Vordrucke von dem Finanzamt
SEPA-LAstschriftmandat Finanzamt
Durch die Gewährung des Lastschrifteneinzuges vermeiden Sie unangenehme Folgen bei verspäteten Steuerzahlungen. Achten Sie auf eine ausreichende Deckung des betreffenden Kontos und übermitteln dem Finanzamt das hier verlinkte SEPA-Mandat.
Bundesagentur für Arbeit
Betriebsnummernbeantragung – nur elektronisch (online)
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet für Ihre sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Minijobber und Auszubildenden Meldungen zur Sozialversicherung abzusetzen. Damit Sie an diesem Meldeverfahren teilnehmen können, benötigen Sie eine Betriebsnummer für jeden Ihrer Beschäftigungsbetriebe.
Der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergibt die Betriebsnummern und erfasst die erforderlichen Betriebsdaten. Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Betriebsnummer elektronisch zu beantragen. Hier gelangen Sie zur Beantragung:
Steuertermine
Bayerisches Landesamt für Steuern
Anbei bietet das Bayerische Landesamt für Steuern eine Übersicht über die folgenden Steuertermine:
- Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlung
- Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen – Abgabe und Zahlung
- Ablauf der Steuererklärungsfristen für beratene und nicht beratene Steuerpflichtige
Onlinerechner (Einkommensteuer, Lohnsteuer, Sonstige)
Bayerisches Landesamt für Steuern:
Das Bayerische Landesamt für Steuern stellt Steuerpflichtigen auf dieser Seite Onlinerechner für für die Berechnung der Einkommensteuer, der Lohnsteuer und für weitere Steuern zur Verfügung.
Existenzgründer
Steuerverwaltung Bayern:
Das Bayerische Landesamt für Steuern bietet Ihnen anbei einen Überblick einerseits über die Fördermöglichkeiten bei einer Existenzgründung und andererseits über wichtige steuerliche und sonstige Organisatorische Informationen.
Broschüren: Steuertipps
Bayerisches Landesamt für Steuern / Bayerische Staatsregierung:
Anbei finden Sie interessante Broschüren unter anderem zu den Themen
- Steuertipps für Arbeitnehmer
- Steuertipps für Existenzgründer
- Steuertipps für Familien
und einige weitere Broschüren und Informationen.
USt ID Nummern Überprüfung
Bundeszentralamt für Steuern:
Das Bestätigungsverfahren ermöglicht deutschen Unternehmen die Prüfung, ob zum Zeitpunkt der Leistungserbringung die Lieferung oder sonstige Leistung an ein in einem anderen EU-Mitgliedsstaat registriertes Unternehmen erbracht wird. Die Abfrage sollte möglichst erfolgen bevor eine Leistungsbeziehung mit dem anderen Unternehmen eingegangen wird.
SOKA-Bau
SOKA-Bau Bescheinigung sowie Enthaftungsbescheinigung für den Auftraggeber:
Die SOKA-BAU-Bescheinigung kann Ihnen die ordnungsgemäße Teilnahme an den Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft Ihres Subunternehmers bestätigen. Diese können Sie einfach über SOKA-BAU-online anfordern, sofern Sie dort selbst ebenfalls registriert sind.
SOKA-Bau Bescheinigung anfordern
Hier finden Sie weitere Informationen zur Reduzierung der Haftungsrisiken als Auftraggeber von der SOKA Bau:
Bundeszentralamt für Steuern
Bestätigung Freistellungsbescheinigungen bei Bauleistungen
Als Leistungsempfänger von Bauleistungen nach § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG können Sie bei dem Bundeszentralamt für Steuern im Wege der elektronischen Abfrage Auskunft über die beim Bundeszentralamt für Steuern gespeicherten Freistellungsbescheinigungen gem. § 48b EStG erhalten.