Grundsteuerreform – Erklärungspflicht für Eigentümer
Grundsteuerreform: Erklärungspflichten für Eigentümer
Aufgrund der Grundsteuerreform werden alle Grundstückseigentümer im Jahr 2022 zu einer sog. Feststellungserklärung verpflichtend aufgefordert. Die Erklärung muss auf elektronischem Wege bis voraussichtlich 31.10.2022 erfolgen. Wenn Sie bereits nähere Informationen über unseren Newsletter erhalten haben und uns für die Hauptfeststellung der Grundbesitzwerte beauftragen möchten, finden Sie anbei das Formular für die Beauftragung: