Verlässliche Prüfungen
Mit unserer fachlichen Erfahrung prüfen wir Ihre Abschlüsse unabhängig und nachvollziehbar – damit Sie Risiken erkennen, Vertrauen schaffen und rechtlich auf der sicheren Seite sind.
Sie können folgende Prüfungen in Anspruch nehmen:
Freiwillige Prüfungen können zum Erfolg Ihres Unternehmens beitragen, indem sie die finanzielle Situation und jegliche Ausgaben offenlegen – Dank freiwilliger Prüfungen haben Sie alle wichtigen Zahlen im Blick. Die Leistungen der freiwilligen Prüfungen werden an Ihre Bedürfnisse angepasst.
Unterschlagsprüfung
Haben Sie unkontrollierte Vermögensverluste? Wenn Sie den Verdacht ohne Bestätigung äußern, kann ein wichtiges Vertrauensverhältnis zerrüttet werden. Lassen Sie uns daher gemeinsam eine Wirtschaftsprüfung auf Unterschlag durchführen. Wir gehen Ihrem Verdacht nach, indem wir die Buchführung und Ausgaben kontrollieren und stichfeste Beweise sammeln. Bestätigt sich Ihr Verdacht, so helfen wir Ihnen, gerichtliche Schritte einzuleiten.
Fördermittelprüfung
Sie möchten wissen, ob Sie das Recht auf staatliche finanzielle Fördermittel haben? Wir prüfen Ihre aktuelle Lage und geben Auskunft! Bei erfolgreicher Beurteilung erfahren Sie die mögliche Höhe der jeweiligen Förderungen. Die Ergebnisse werden Ihnen nach einer umfangreichen Ausarbeitung dargelegt.
Unternehmens- und Anteilsbewertung
Erfahren Sie durch diese Wirtschaftsprüfung, wie viel Ihr Unternehmen und damit Ihre Unternehmensanteile wert sind. Verkaufen Sie keine Anteile unter Wert und vermeiden Sie Verluste.
Freiwillige Abschlussprüfungen
Gerne prüfen wir Ihren Jahresabschluss auf Auffälligkeiten, sodass alles rechtskonform abläuft. Auch den Zwischenabschluss bzw. Jahresabschluss von Konzernen nehmen wir gerne unter die Lupe. Fragen Sie bei uns an!
WPHG Prüfung
Neben der Jahresabschlussprüfung ist auch die Prüfung nach dem Wertpapierdienstleistungsgesetz jährlich Pflicht. Auch diese Prüfung können Sie bei uns vornehmen lassen.
Prüfung nach § 53 HGRG
Als Erweiterung der Jahresabschlussprüfung ist es nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz bei bestimmten Unternehmen notwendig die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu prüfen. Diese Wirtschaftsprüfung orientiert sich an einem bestimmten Fragenkatalog, den wir für Sie abarbeiten.
Gründungsprüfung
Wird eine Gesellschaft gegründet, so kann diese Gründung einer Prüfung unterliegen. Gerne führen wir diese Wirtschaftsprüfung für Sie durch.
MABV-Prüfung (Makler- und Bauträgerverordnung)
Als Bauträger oder Baubetreuer können Sie gemäß § 16 MaBV die Einhaltung der §§ 2 bis 14 MaBV durch unsere zugelassene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen lassen.
KWG Prüfung (Prüfung nach dem Kreditwesengesetz)
Diese Sonderprüfung wird in einigen Fällen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht angeordnet. Beauftragen Sie uns für diese Wirtschaftsprüfung.