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Steuergestaltung
Der gestiegene Beratungsbedarf hinsichtlich
der Steuergestaltung ergibt sich durch die stetige Komplizierung
des Steuerrechts. Die Minimierung der Steuerbelastung
kann oftmals nur durch ein eingehendes Beratungsgespräch
sicher gestellt werden. Folgende Beispiele sollen der
Beweis dafür sein, dass die Investition in ein
Beratungsgespräch sinnvoll sein kann:
Mittelbare Grundstückschenkung:
Anstatt eines Geldbetrages ohne Zweckbestimmung wird
ein Geldbetrag unter genauer Bestimmung der Verwendung
für ein Grundstück geschenkt.
Folge: Der niedrigere Einheitswert des Grundstücks
wird als Bemessungsgrundlage für die Steuerberechnung
herangezogen.
Entlohnung von Arbeitnehmern:
Der Verzicht auf das Weihnachtsgeld zugunsten
einer Direktversicherung führt zu erheblichen steuerlichen
Vergünstigungen und deckt gleichzeitig die Altersvorsorge
ab. Ebenso ergeben sich hervorragende steuerliche Vorteile
in einer unentgeltlichen Überlassung von Fahrzeugen
anstatt einer Barentlohnung.
Sicher wird es in Ihrem Fall die eine
oder andere Möglichkeit geben, legal Steuern zu
sparen. Wenn auch Sie sich die Chance nicht entgehen
lassen wollen Steuern zu sparen, so vereinbaren Sie
mit uns doch einen Besprechungstermin, unter der
Tel.: 089/24 24 49-0
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