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Steuergestaltung



Steuergestaltung

Der gestiegene Beratungsbedarf hinsichtlich der Steuergestaltung ergibt sich durch die stetige Komplizierung des Steuerrechts. Die Minimierung der Steuerbelastung kann oftmals nur durch ein eingehendes Beratungsgespräch sicher gestellt werden. Folgende Beispiele sollen der Beweis dafür sein, dass die Investition in ein Beratungsgespräch sinnvoll sein kann:

Mittelbare Grundstückschenkung:
Anstatt eines Geldbetrages ohne Zweckbestimmung wird ein Geldbetrag unter genauer Bestimmung der Verwendung für ein Grundstück geschenkt.
Folge: Der niedrigere Einheitswert des Grundstücks wird als Bemessungsgrundlage für die Steuerberechnung herangezogen.

Entlohnung von Arbeitnehmern:
Der Verzicht auf das Weihnachtsgeld zugunsten einer Direktversicherung führt zu erheblichen steuerlichen Vergünstigungen und deckt gleichzeitig die Altersvorsorge ab. Ebenso ergeben sich hervorragende steuerliche Vorteile in einer unentgeltlichen Überlassung von Fahrzeugen anstatt einer Barentlohnung.

Sicher wird es in Ihrem Fall die eine oder andere Möglichkeit geben, legal Steuern zu sparen. Wenn auch Sie sich die Chance nicht entgehen lassen wollen Steuern zu sparen, so vereinbaren Sie mit uns doch einen Besprechungstermin, unter der
Tel.: 089/24 24 49-0


 
 
 
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