Honorierung
Schnellübersicht über geltende
Vergütungsvereinbarung (Stand 01.01.2011)
Buchhaltung:
Die Vergütung beträgt mtl. EUR
86,00 zzgl. je Buchungszeile EUR 1,00 (bei elektronischer
Übermittlung 0,86 €). Hinzu kommt eine Auslagenpauschale
von 20% max. 20 Euro sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer
von derzeit 19%. Darüber hinaus werden die EDV-Kosten
(DATEV) zum Selbstkostenpreis weiter berechnet. Maximaler
Betrag jedoch 8/10 der nach der StBGebV anzuwendenden
Tabelle.
Lohn:
- Die Vergütung beträgt je
Lohnabrechnung eines Arbeitnehmers mtl. EUR 15,00
- Für An- und Abmeldungen je Arbeitnehmer
EUR 15,00
- Abschluss der Lohnkonten, einschließlich
Lohnsteuerbescheinigung und Jahresmeldung zur Sozialversicherung
zum 31.12. je Arbeitnehmer EUR 15,00
- Für Bestätigungen, Bescheinigungen
u. ä. beträgt die Gebühr jeweils EUR
18,00 je angefangene viertel Stunde
- Ab dem 11. Mitarbeiter ermäßigt sich
der o. g. Betrag auf EUR 13,50
Die Vergütungen werden zzgl. einer
gesetzlichen Auslagenpauschale von 20%, max. 20 Euro,
und der Umsatzsteuer von 19% berechnet. Diese Vereinbarung
geht den allgemeinen Auftragsbedingungen vor.
Jahresabschluss:
Für die Erstellung des Jahresabschlusses
wird eine Gebühr gemäß der gesetzlich
vorgeschriebenen Mittelgebühren nach der Steuerberatergebührenverordnung
zuzüglich der Auslagenpauschale von und der gesetzlichen
Umsatzsteuer von derzeit 19% vereinbart. Diese Vereinbarung
geht den allgemeinen Auftragsbedingungen vor.
Sollte der Abschluss mit Plausibilitätsprüfung
erfolgen, so wird diese mit einer Zeitgebühr von
EUR 41,50 je angefangene halbe Stunde berechnet.
Stundensätze für weitere
Tätigkeiten je halbe Stunde:
| Steuerfachwirt/Bilanzbuchhalter: |
EUR 42,50 (85,00) |
| Steuerfachangestellte: |
EUR 40,00 (80,00) |
| Steuerberater: |
EUR 45,00 (90,00) |
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