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Honorierung



Honorierung

Schnellübersicht über geltende Vergütungsvereinbarung (Stand 01.01.2011)

Buchhaltung:

Die Vergütung beträgt mtl. EUR 86,00 zzgl. je Buchungszeile EUR 1,00 (bei elektronischer Übermittlung 0,86 €). Hinzu kommt eine Auslagenpauschale von 20% max. 20 Euro sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19%. Darüber hinaus werden die EDV-Kosten (DATEV) zum Selbstkostenpreis weiter berechnet. Maximaler Betrag jedoch 8/10 der nach der StBGebV anzuwendenden Tabelle.

Lohn:

  • Die Vergütung beträgt je Lohnabrechnung eines Arbeitnehmers mtl. EUR 15,00
  • Für An- und Abmeldungen je Arbeitnehmer EUR 15,00
  • Abschluss der Lohnkonten, einschließlich Lohnsteuerbescheinigung und Jahresmeldung zur Sozialversicherung zum 31.12. je Arbeitnehmer EUR 15,00
  • Für Bestätigungen, Bescheinigungen u. ä. beträgt die Gebühr jeweils EUR 18,00 je angefangene viertel Stunde
  • Ab dem 11. Mitarbeiter ermäßigt sich der o. g. Betrag auf EUR 13,50

Die Vergütungen werden zzgl. einer gesetzlichen Auslagenpauschale von 20%, max. 20 Euro, und der Umsatzsteuer von 19% berechnet. Diese Vereinbarung geht den allgemeinen Auftragsbedingungen vor.

Jahresabschluss:

Für die Erstellung des Jahresabschlusses wird eine Gebühr gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Mittelgebühren nach der Steuerberatergebührenverordnung zuzüglich der Auslagenpauschale von und der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19% vereinbart. Diese Vereinbarung geht den allgemeinen Auftragsbedingungen vor.

Sollte der Abschluss mit Plausibilitätsprüfung erfolgen, so wird diese mit einer Zeitgebühr von EUR 41,50 je angefangene halbe Stunde berechnet.

Stundensätze für weitere Tätigkeiten je halbe Stunde:

Steuerfachwirt/Bilanzbuchhalter: EUR 42,50 (85,00)
Steuerfachangestellte: EUR 40,00 (80,00)
Steuerberater: EUR 45,00 (90,00)






 
 
 
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