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Buchführung / Jahresabschluss



Buchführung und Jahresabschlußerstellung

  • Die Lohn- und Finanzbuchführungen werden bei uns wahlweise über DATEV oder über AGENDA erstellt. Die uns übergebenen Unterlagen werden so aufbereitet, dass Sie nur noch die entsprechenden Steuern und Abgaben (Umsatz- und Lohnsteuern, Sozialversicherungsbeiträge) an das Finanzamt überweisen müssen.

  • Neben den steuerlichen Unterlagen erhalten Sie umfangreiches - aber doch übersichtliches - Informationsmaterial, das Sie als Unternehmer für die Beurteilung wirtschaftlicher Entscheidungen benötigen. Insbesondere handelt es sich um die Summen- und Saldenliste, die betriebswirtschaftliche Auswertung und Jahresvergleiche.

  • Die Jahresabschlüsse (Bilanzen bzw. Einnahme-Überschussrechnung) werden nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung erstellt. Dabei werden insbesondere für Kapitalgesellschaften bedeutende Vorschriften des KonTraG, des HGB und des GmbH-Gesetzes berücksichtigt.

  • Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften werden Abschlüsse so erstellt, dass diese den bisweilen strengen Anforderungen der Banken (§ 18 Kreditwesengesetz) genügen.
 
 
 
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