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Buchführung und Jahresabschlußerstellung
- Die Lohn- und Finanzbuchführungen werden
bei uns wahlweise über DATEV oder über AGENDA
erstellt. Die uns übergebenen Unterlagen werden so
aufbereitet, dass Sie nur noch die entsprechenden Steuern
und Abgaben (Umsatz- und Lohnsteuern, Sozialversicherungsbeiträge)
an das Finanzamt überweisen müssen.
- Neben den steuerlichen Unterlagen erhalten
Sie umfangreiches - aber doch übersichtliches - Informationsmaterial,
das Sie als Unternehmer für die Beurteilung wirtschaftlicher
Entscheidungen benötigen. Insbesondere handelt es sich
um die Summen- und Saldenliste, die betriebswirtschaftliche
Auswertung und Jahresvergleiche.
- Die Jahresabschlüsse (Bilanzen bzw.
Einnahme-Überschussrechnung) werden nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung erstellt. Dabei
werden insbesondere für Kapitalgesellschaften bedeutende
Vorschriften des KonTraG, des HGB und des GmbH-Gesetzes
berücksichtigt.
- Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften
werden Abschlüsse so erstellt, dass diese den bisweilen
strengen Anforderungen der Banken (§ 18 Kreditwesengesetz)
genügen.
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